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Tauchtauglichkeitsuntersuchungenfür den professionellen Tauchsport

Beim Tauchsport mit Pressluftatemgerät muss sich der Körper ungewohnten Druckverhältnissen anpassen. Davon sind vor allem luftgefüllte Hohlräume wie das Mittelohr und die Nasennebenhöhlen betroffen. Wenn diese erkrankt sind, beeinträchtigt dies die Tauchtauglichkeit. Zudem können die Druckluftatmung und der Kontakt der Gehörgänge mit Salzwasser zu Problemen führen.

Aus diesen Gründen sollte bei Tauchsportlern unbedingt eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung durchgeführt werden, und zwar

  • vor Beginn des Tauchsportes;
  • alle drei Jahre;
  • sowie jährlich ab dem 40. Lebensjahr.
Die eingehende Untersuchung des Kopf-Hals-Bereiches umfasst:
  • eine mikroskopische Untersuchung der Trommelfelle;
  • eine Messung des Mittelohrdruckes und der Trommelfellbeweglichkeit;
  • eine endoskopische Untersuchung der Nase und Nasennebenhöhlen und
  • eine lupenlaryngoskopische Untersuchung des Kehlkopfes.

Diese Untersuchungen kann ausschließlich ein HNO-Facharzt vornehmen. Im Interesse der eigenen Gesundheit und Sicherheit ist es dringend zu empfehlen, zusätzlich zur hausärztlichen oder internistischen eine HNO-fachärztliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung in Anspruch zu nehmen. So verhindern Sie eine Schädigung des durch das Tauchen besonders beanspruchten HNO-Bereiches.

Wir richten uns bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung nach den Leitlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin GTÜM (www.gtuem.org).

Die Kosten der HNO-fachärztlichen Tauchtauglichkeitsuntersuchung werden von der gesetzlichen Krankenkasse und auch von privaten Krankenversicherungen meist nicht übernommen, weshalb wir sie Ihnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) als IGeL-Leistung in Rechnung stellen müssen.

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