Die gesetzlichen Krankenversicherungen stellen für Sie ein umfangreiches Spektrum medizinischer Leistungen bereit.
Um die Wirtschaftlichkeit der Therapie zu gewähren, gilt für uns Vertragsärzte der vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch ausgegebene Grundsatz, dass Ihre Behandlung „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ zu sein hat. In der Regel ist dies sinnvoll und hat auf die Güte Ihrer Behandlung keinen Einfluss.
Durch den medizinischen Fortschritt bildet dieses Leistungsspektrum jedoch nicht die neuesten oder für Sie wünschenswerten diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten ab. Auch Ihr Wunsch nach besonderer Dienstleistung oder Komfort im ambulanten und stationären Bereich wird durch dieses Leitbild möglicherweise nicht befriedigend erfüllt. In diesen Fällen haben Sie als gesetzlich versicherter Patient die Möglichkeit der Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen. Diese werden häufig auch IGeL (Individuelle Gesundheitsleistung) genannt.
Nach entsprechender Beratung schließen Sie für die geplante privatärztliche Leistung einen Behandlungsvertrag ab und erhalten nach erbrachter Leistung eine separate Rechnung. Diese richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wir müssen darauf hinweisen, dass bei diesen Behandlungsverträgen eine Erstattung durch Ihre Krankenkasse in der Regel ausgeschlossen ist.
Für mehr Informationen zu den einzelnen Leistungen klicken Sie bitte auf den jeweiligen Eintrag