Mit Schnarchen bezeichnet man ein Atemgeräusch, das in den oberen Atemwegen eines schlafenden Menschen erzeugt wird. Das normale Schnarchen wird auch als kompensiertes Schnarchen bezeichnet und ist eine Normvariante ohne Krankheitswert. Noch immer ist Schnarchen ein Tabuthema worüber man nicht spricht und das, obwohl nahezu jeder Zweite betroffen ist.
Beim Schnarchen kommt es zur Vibration von Engstellen der oberen Atemwege. Abgesehen von der Geräuschkulisse für den Partner kann Schnarchen aber auch ein Zeichen von Atemaussetzern sein, den so genannten Apnoen. Diese Atemaussetzer führen zu einer schlechten Sauerstoffversorgung des Gehirns. Hieraus resultiert eine schlechte Schlafqualität, die zu Tagesmüdigkeit führt und der Auslöser für Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt, Schlaganfall, Impotenz und Depressionen sein kann.
Im Rahmen der Abklärung können verschiedene Fragebögen sowie die Polysomnographie helfen. Es handelt sich bei der Polysomnographie um einen tragbaren Recorder, der dem Patienten nach Anleitung in der Praxis mit nach Hause gegeben wird und die Parameter des Schlafes aufzeichnet. Am Folgetag wird dieses Gerät wieder in der Praxis abgegeben und ausgewertet. Anhand der Ergebnisse kann der weitere Behandlungsweg besprochen werden.
Bitte berücksichtigen Sie an dieser Stelle, dass es sich bei der Polysomnographie in unserer HNO Praxis um eine reine Privatleistung handelt. Eine optimale und kompetente Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten liegt uns allerdings sehr am Herzen, auch wenn wir für diese gesonderte Leistung keine sogenannte Kassenzulassung für die gesetzlichen Krankenkassen haben.
Was bedeutet das für Sie als Kassenpatient? Die Durchführung einer Polysomnographie müssen wir Ihnen als gesetzlich Versicherter als Selbstzahlerleistung im Sinne der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) privat in Rechnung stellen. Bei den IGeL Leistungen handelt es sich um Zusatzleistungen, die üblicherweise nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Abrechnung richtet sich nach den Tarifen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).